Wiener Jugendstil, Zwischenkriegszeit, Klassische Moderne
Von Widder Auktionen
28.11.22
Johannesgasse 9-13, 1010 Wien, Österreich, Deutschland

Auktionsbedingungen

Auszug aus der Geschäftsordnung, Stand April 2022


Die Auktionen werden nach der Geschäftsordnung der Widder Auktionen der Kunsthandel Widder GmbH durchgeführt. Diese liegt mit genauem Wortlaut im Auktionshaus auf und kann auf www.widderauktionen.com abgerufen werden.


Schätzpreise, Ausrufpreis, Mindestverkaufspreis, Limit, Zuschlag

Bei Objektbeschreibungen wird ein oberer und unterer Schätzpreis in Euro angegeben. Innerhalb dieser Spanne wird das Meistbot erwartet. Online ist auch der Ausrufpreis angeführt. Der Ausrufpreis ist in der Regel der untere Schätzpreis, er kann jedoch höher oder niedriger angesetzt werden. Gesteigert wird um ca. 10%, wobei davon abgewichen werden kann. Das Meistbot erhält den Zuschlag, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht wurde. Bestimmt der Verkäufer/die Verkäuferin das Objekt nicht unter einem festgesetzten Preis zu verkaufen, spricht man von Mindestverkaufspreis oder Limit. Wenn dieses nicht erreicht wird, gilt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Meistbietende sind verpflichtet innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung den Kaufpreis zu zahlen.


Kaufpreis

Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zuzüglich des Aufgeldes, der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Folgerechtsabgabe. Das Aufgeld beträgt 28% bei Differenzbesteuerung. Die Umsatzsteuer ist bei der Differenzbesteuerung inkludiert.

Bei Normalbesteuerung (mit ° gekennzeichnet) kommt auf das Meistbot ein Aufgeld in der Höhe von 24% hinzu. Auf die Summe von Meistbot und Aufgeld kommt bei Gemälden, Aquarellen, Zeichnungen sowie Skulpturen die gesetzliche Umsatzsteuer von 13%, für alle anderen Objekte 20% hinzu.


Folgerecht

Mit * gekennzeichnete Objekte unterliegen dem Folgerecht. Dieses wird in Form eines Zuschlags auf das Meistbot verrechnet. Es gilt erst ab einem Meistbot über 2.499,99 € und ist gestaffelt: für die ersten 50.000 € werden 4% verrechnet. Danach je weiterer 150.000 € 3% bzw. 1% und ab 500.000 € 0,25%. Die maximale Folgerechtsabgabe beträgt 12.500 €.


Echtheitsgarantie

Das Auktionshaus steht gegenüber dem Käufer/der Käuferin innerhalb von zwei Jahren für die Echtheit des Objekts ein und garantiert, dass das Objekt tatsächlich von dem genannten Künstler/der genannten Künstlerin stammt.


Katalogangaben und Beschreibung

Angaben von Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, etc. erfolgen durch ExpertInnen des Auktionshauses. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben geleistet.

Die Beschreibungen der Objekte bedeuten: Vor- und Zuname des Künstlers/der Künstlerin mit Lebensdaten: ein sicheres Werk des Künstlers/der Künstlerin. „signiert“ oder „monogrammiert“: ein eindeutig zuordenbares Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Zugeschrieben“: ein wahrscheinliches, aber nicht zwangsläufig authentisches Werk des Künstlers/der Künstlerin. „Umkreis“: ein im Einflussbereich des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Bezeichnet“: ein wahrscheinliches, aber nicht von der Hand des Künstlers/der Künstlerin signiertes Werk. „Werkstatt“: ein im unmittelbaren Umfeld des Künstlers/der Künstlerin entstandenes Werk. „Schule“: ein in zeitlicher und stilistischer Nähe zum Künstler/zur Künstlerin entstandenes Werk. „Nachfolge“: ein in der Nachfolge entstandenes, stilistisch verwandtes Werk des Künstlers/der Künstlerin.


Kaufaufträge

Interessenten können Kaufaufträge schriftlich und online abgeben oder telefonisch mitbieten. Ein ausgefülltes und unterfertigtes Gebotsformular muss zeitgerecht vor der Auktion eingehen. Das Auktionshaus bietet für schriftliche Gebote bis zum angegebenen Meistbot mit.


Telefonische Gebote

Interessenten haben die Möglichkeit telefonisch mitzubieten. Das Auktionshaus bemüht sich die angegebene Rufnummer zu erreichen. Kommt keine Telefonverbindung zu Stande, kann das Auktionshaus für die Interessenten bis zum unteren Schätzpreis des Objektes bieten. Das Auktionshaus ist in diesem Fall aber nicht verpflichtet, das Gebot auszuführen.

Online Bidding, Live Bidding

Bieter/Bieterinnen können auf www.widderauktionen.com sowie auf externen Auktionsplattformen Vorgebote abgeben und live mitbieten.


Versicherung

Kunstobjekte sind bis zum Ende der Abholfrist, in der Höhe des Meistbots, gegen Verlust und Beschädigung versichert. Danach ist das Kunstobjekt nur bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung versichert, wenn kein Zahlungsverzug besteht.


Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsverhältnisse ist 1010 Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht.

Nähere Details
Die Auktion ist beendet

LOS 33:

UNBEKANNTER FOTOGRAF

UNBEKANNTER FOTOGRAF
Fassadendetail ...

Verkauft für: €150
Startpreis:
100
Geschätzter Preis :
€100 - €300
Auktionshaus-Provision: 24% Nähere Details
MwSt: 13% Auf den vollen Lospreis und die Provision
Kennzeichen:

UNBEKANNTER FOTOGRAF
Fassadendetail Haus Sigmund Berl, Freudenthal
Silbergelatineabzug/Karton, 60,7 x 44,7 cm
verso beschriftet Wohnhaus S. Berl, Freudenthal CSR und gestempelt ATELIER JOSEF HOFFMANN
Provenienz: Carla Hoffmann, Privatbesitz Wien

SCHÄTZPREIS °€ 100 - 300
STARTPREIS € °€ 100

Josef Hoffmann, Schüler von Carl Hasenauer und Otto Wagner, war als Architekt und Gestalter eine der zentralen Figuren der Wiener Moderne. Im Zusammenhang mit der Internationalen Kunstausstellung 1911 in Rom, für die Hoffmann den österreichischen Pavillon gebaut hatte, lernte Hoffmann durch Vermittlung des Bildhauers Anton Hanak die Industriellen- und Bankiersfamilie Primavesi kennen. Für Otto und Eugenia Primavesi, eng befreundet mit Gustav Klimt, richtete Hoffmann einige Zimmer in deren Olmützer Stadthaus ein und erbaute eine Villa im mährischen Winkelsdorf (Kouty nad Desnou) sowie ein Bankhaus in Olmütz. Im Auftrag von Ottos Cousin Robert Primavesi adaptierte Hoffmann zunächst ein älteres Landhaus für Primavesis Lebensgefährtin Josefine Skywa. Anschließend entstand 1913 bis 1915 die Villa Skywa-Primavesi in Wien-Hietzing. 1919 bis 1922 baute Hoffmann für Sigmund Berl ein repräsentatives Haus im mährischen Freudenthal (Bruntál), für das Hoffmann und die Wiener Werkstätte (WW) auch Einrichtungsgegenstände, wie Luster, schufen. 1903 gründete Hoffmann mit Koloman Moser und dem Industriellen Fritz Waerndorfer die Wiener Werkstätte, nach dem Vorbild der britischen Arts and Crafts Movement und unter dem Eindruck des Wiener Jugendstils. Hoffmann blieb bis zum Konkurs 1932 einer der wichtigsten Gestalter der WW. Die Wiener Werkstätte hatte die Zielsetzung, die gesamten Lebensbereiche des Menschen gestalterisch zu vereinen, im Sinne eines Gesamtkunstwerks. Die Bekanntschaft Josef Hoffmanns mit Berta Zuckerkandl führte zum ersten großen Auftrag: dem Sanatorium Purkersdorf, von Viktor Zuckerkandl, Bertas Schwager, westlich von Wien geplant. Unter den Mitarbeitern der WW war auch rund ein Dutzend Frauen, die entscheidend für den Stilwandel vom Jugendstil zum Art Déco der 20er-Jahre waren, z. B. Vally Wieselthier, Gudrun Baudisch, Reni Schaschl, Hilda Jesser und Susi Singer. Gemeinsam mit Stefan Rath, dem Leiter des Glasproduzenten Lobmeyr, gründete Josef Hoffmann 1912 den Österreichischen Werkbund (ÖWB). Für Lobmeyr entwarf Hoffmann zahlreiche Gläser und Luster, die teilweise noch heute von Lobmeyr produziert werden. Die NS-Zeit überstand Josef Hoffmann trotz Anfeindungen des NS-Architekturideologen Paul Schmitthenner unbeschadet. Von der Reichskammer der bildenden Künste wurde er beauftragt, als künstlerischer Leiter den Wiener Kunsthandwerksverein (eine NS-Nachfolgeorganisation des Österreichischen Werkbundes) weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wurde 1941 eine „künstlerische Versuchsanstalt“ gegründet, in der junge Kunsthandwerker sich unter Hoffmanns Anleitung weiterbilden konnten. Nach dem Krieg, 1948, gründete Hoffmann die Österreichischen Werkstätten als Nachfolgerin von Wiener Werkstätte und Werkbund (ÖWB). Hoffmanns Grabstein wurde von Fritz Wotruba gestaltet.

Bitte beachten:
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zuzüglich des Aufgeldes, der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls der Folgerechtsabgabe. Bei Normalbesteuerung (mit ° gekennzeichnet) kommt auf das Meistbot ein Aufgeld in der Höhe von 24% hinzu. Auf die Summe von Meistbot und Aufgeld kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 13%, bei Fotografien 20% hinzu.
Bei Differenzbesteuerung beträgt das Aufgeld 28%. Die Umsatzsteuer ist bei der Differenzbesteuerung inkludiert.